Ohne Verwaltungssoftware wird kein zukünftiger Kassenbetrieb mehr möglich sein. Wir bieten allen Kassenherstellern, Kassenaufstellern bzw. Kassenbetreibern eine komplette Lösung für die zum Jahreswechsel 2024/2025 neue Pflichtaufgabe:
Die Anmeldung von Kassensystemen (KFM) ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der steuerlichen Erfassung und Überwachung von Geschäftsvorgängen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. In Deutschland erfolgt diese Anmeldung gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Insbesondere ist hierbei der §146a (4) AO von zentraler Bedeutung.
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